Was ist eine Heizkostenabrechnung?
Die Heizkostenabrechnung umfasst die Kosten, die durch die Wärmelieferung und Warmwasserlieferung entstehen und ist ein Teil der Betriebskostenabrechnung eines vermieteten Gebäudes oder einer Eigentümerschaft. Sie ist in Deutschland durch die Heizkostenverordnung gesetzlich geregelt.
In wenigen Schritten zur Heizkostenabrechnung
Durch Figenio können Sie schnell und sicher die Heizkostenabrechnung Ihren Mieter*Innen zusenden. Das geht ganz einfach in nur wenigen Schritten:
1
Kontaktaufnahme
Senden sie uns eine Anfrage über das Kontaktformular oder rufen Sie uns gerne an. Im Anschluss erstellen wir dann ein individuelles Angebot für Sie.
2
Vertragsabschluss
Gemeinsam schließen wir Ihren gewünschten Vertrag ab. Zusätzlich können wir auch eine Vor-Ort-Begehung vornehmen.
3
Geräteinstallation
Bei Bedarf installieren wir unsere Messgeräte in Ihrem Objekt. Durch unsere Funkgeräte können Sie bequem die Verbrauchsdaten von der ferne auslesen lassen. Somit werden die Daten automatisch und sicher an uns übermittelt.
4
Erstellung der Abrechnung
Das Erstellen der Gesamt- und Einzelabrechnung von Heizkosten übernehmen natürlich wir. Somit können Sie die Heizkostenabrechnung Ihren Mieter*Innen schnell und einfach zukommen lassen.
Wieso Funktechnik?
Die Möglichkeit einer Funkablese bringt viele Vorteile für Sie und Ihre Mieter*Innen mit sich. Dank moderner Funktechnik ist ein Betreten der Wohnräume zur Ablesung nicht mehr notwendig, wodurch ein hoher Koordinationsaufwand eingespart werden kann. Gleichzeitig reduziert der automatische Datentransfer Rückfragen, schließt Erfassungsfehler aus und vermeidet ebenso kostspielige Fehler, die durch ein analoges Ablesen entstehen können.
Gesetzliche Grundlagen
Energieeffizienz-Richtlinie (EED)
Einzelverbrauchserfassung per Fernablesung:
Unterjährige Informationen an die Verbraucher:
Die Fernauslesung von Wasserzählern, Wärmezählern und Heizkostenverteilern wird von der Energieeffizienz-Richtlinien zum Standard gemacht. Sobald die EED in der nationalen Gesetzgebung umgesetzt wird, dürfen nur noch fernablesbare Zähler neuinstalliert werden. Bis zum 01.01.2027 gilt das für alle Geräte im Bestand.
Verbraucher in Gebäuden mit entsprechender Infrastruktur dürfen nach der Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie eine vierteljährliche Auskunft über ihren Verbrauch anfordern.
Heizkostenverordnung (HKVO)
Als rechtliche Grundlage der Heiz- und Warmwasserabrechnung gilt die Heizkostenverordnung (HKVO). Seit dem 01.01.2009 sind die Eigentümer*Innen der Gebäude verpflichtet, den Verbrauch mit den dementsprechenden Geräte zu erfassen. Laut §4 Abs.4 der Heizkostenverordnung, sind nämlich die Nutzer*Innen berechtigt, diese Verpflichtung gegenüber des Gebäudeeigentümers zu verlangen. Die Ermittlung der Kostenverteilung steht in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Verteilungsformeln entsprechend der verwendeten Anlage.